„Energieberater“ ist kein geschützter Begriff. Jeder kann ihn verwenden und sich so bezeichnen. „Energieberater“ allein sagt nichts über die tatsächliche Qualifikation und das Angebot desjenigen aus. In der Regel bezeichnen sich qualifizierte Fachleute, die beispielsweise Gebäude energetisch bilanzieren und begutachten, als Energieberater.
Ein Energieberater informiert Herstellerunabhängig über Möglichkeiten der Energieeinsparung des Hauses. Er sollte über eine Qualifikation zum „Gebäudeenergieberater im Handwerk“ zusammen mit einem Meisterbrief aus einem möglichst baunahen Handwerksberuf verfügen. Alternativ kann er auch ein Bauingenieur oder Architekt mit einer entsprechenden Qualifikation sein. Bauphysikalische Zusammenhänge sollte er ebenso erläutern können wie die Funktionsweise einer Brennwertheizung oder einer Wärmepumpe. Die aktuellen Förderprogramme des Bundes und Ihres Bundeslandes sollten ihm vertraut sein.
Die Energieberatung
Im Rahmen einer Energieberatung wird das Haus in seinem jetzigen Zustand energetisch analysiert: die Beschaffenheit der Außenbauteile, mögliche Wärmebrücken, Qualität der Fenster, Zustand der Haustechnik. Ein Energieberater sollte zu diesen Fragen kompetent Antwort geben können.
Dazu sind einwandfreie Kenntnisse bauphysikalischer Zusammenhänge zwingend erforderlich, aber auch eine Marktübersicht über aktuelle Geräte und Anlagen der Haustechnik sowie neue Entwicklungen bei Dämmstoffen und Fenstern etwa gehört ebenso dazu.
Suche nach einem qualifizierten Berater
Es gibt im Internet verschiedene Datenbanken mit deren Hilfe Energieberater zu finden sind. Diese sind dort nach unterschiedlichen Kriterien eingetragen. Soll beispielsweise in einer geförderten Beratung des Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) im Rahmen des Programms „Vor-Ort-Beratung“ durchgeführt werden, muss der Berater in diesem Programm zugelassen sein. Auf www.bafa.de sind Berater in der Nähe nach Posttleitzahlen sortiert aufgeführt.
Ein Berater muss nicht zwangsläufig beim Bafa registriert sein. Das Bundesamt kann jedoch eine erste Orientierung sein.
Zu einer guten Energieberatung gehört:
- schriftliches Angebot mit einer Übersicht der zum Angebot gehörenden Leistungen
- detaillierter Kostenvoranschlag
- schriftlicher Bericht mit verständlicher Zusammenfassung der Ergebnisse
- Im Rahmen des Beratungsberichtes sollte Berechnung/Abschätzung der Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgen
- Informationen über aktuelle Förderprogramme des Bundes und Ihrer Region sollten enthalten sein.
Als vorläufiger Abschluss einer Energieberatung sollte immer ein Gespräch stehen, indem der Hausbesitzer die Möglichkeit hat, dem Berater Fragen zu stellen und die Vor- und Nachteile seiner vorgeschlagenen Modernisierungsvarianten zu diskutieren. Im Rahmen dieses Abschlussgespräches sollte auch über die nächsten möglichen Schritte einer energetischen Sanierung Ihres Gebäudes gesprochen werden.


