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Sanierungsschritte Mailen Drucken
Machen Sie Ihr Haus fit für die Zukunft!
2. Energieberatung

Nach dem Energie-Check des Handwerkers geht es jetzt in die Tiefe. Wo sich Ihr Geld im wahrsten Sinne des Wortes in Luft auflöst, weil Wärme und damit kostbare Ressourcen verpuffen – das kann Ihnen ein Energieberater sagen. Sie haben jetzt zwei Möglichkeiten ein ausführliches Gutachten zu Ihrem Gebäude erstellen zu lassen:

Sie beauftragen einen Gebäudeenergieberater des Handwerks. Kontakte zu Energieberatern in Ihrer Nähe finden Sie über Ihre Handwerkskammer (Stichwort: "Gebäudeenergieberater des Handwerks").

Oder:

Sie nehmen das Förderprogramm "Vor-Ort-Beratung"des Bundwirtschaftsministeriums in Anspruch. Die Energieberatung von anbieterunabhängigen Gebäudeenergieberatern und Ingenieuren wird bei einem Ein/Zweifamilienhaus mit 300 Euro, für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten mit 360 Euro (bis zu 50 Prozent der Beratungskosten) vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst. Zusätzlich kann ein Blower-Door-Test oder eine Thermografieaufnahme und eine Stromsparberatung gefördert werden. Energieberater finden Sie unter www.bafa.de - Energie - Energiesparberatung. Der Berater übernimmt die Abrechnung mit dem BAFA. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag vor dem 31. Dezember 1994 gestellt worden ist, und es sich um ein Wohngebäude handelt.

Was Sie von den Beratungen erwarten können: Analyse des Ist-Zustandes

Bei Ihnen Zuhause notiert der Berater Haustyp und Baujahr, Zahl der Wohneinheiten und die Größe der beheizbaren Wohnfläche. Er untersucht
die Dämmung von Wänden und Decken, sucht nach Wärmebrücken etwa an Balkonplatten und ermittelt den Wärmebedarf Ihres Hauses. Wie alt ist die Heizung, wie wird sie geregelt und wie hoch der Verbrauch? Ist die Pumpenleistung optimal? Der Energieberater nimmt die Heizungsanlagen unter die Lupe und prüft alle möglichen energietechnischen Verbesserungen. Können erneuerbare Energien genutzt werden, und wenn ja: wie? Antworten auf diese Fragen ermittelt der Energieberater während der Analyse.

Der Energieberater erstellt eine individuelle Kosten-Nutzen-Berechnung für unterschiedliche Maßnahmenpakete zur energetischen Gebäudesanierung.

Der Beratungsbericht

Anhand der Daten schreibt Ihnen der Energieberater einen Bericht, der folgende Punkte enthält:

  • allgemeinverständliche Zusammenfassung der Ergebnisse und Empfehlungen,
  • Grunddaten des Hauses,
  • energetischer Zustand von Gebäude, Warmwasserbereitung und Heizungsanlage mit Schwachstellen,
  • mögliche Maßnahmenpakete mit Kostenangaben,
  • Hinweis, wie Sie erneuerbare Energien nutzen können,
  • Vergleich des Energiebedarfs jetzt und nach der Sanierung,
  • Schadstoff-Einsparungen nach der Sanierung,
  • Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen (nachvollziehbar),
  • Empfehlungen auch zu Fördermöglichkeiten.

Das persönliche Beratungsgespräch

Hat der Energieberater den Bericht übergeben, folgt ein
persönliches Abschlussgespräch: Dabei erläutert er Ihnen die vorgeschlagenen Maßnahmen. Sie sollten mit Arbeiten dort beginnen, wo es die größten Wärmeverluste gibt und auf Synergieeffekte bei unterschiedlichen Maßnahmen achten. Der Energieberater wird Sie auf Förderprogramme aufmerksam machen und Ihnen entsprechende Ansprechpartner nennen.

Hinweis:

  • Halten Sie für die Beratung Energiekostenabrechungen, Schornsteinfegerprotokolle, Bauunterlagen wie den Grundriss oder die Baubeschreibung bereit.

Der Energieausweis

Seit Juli 2008 ist der Energieausweis für alle Häuser Pflicht, wenn Eigentümer ihre Immobilie verkaufen, verpachten oder neu vermieten wollen. Ihr Berater kann in der Regel den Ausweis ausstellen. Sinnvoll ist es allerdings, erst nach der Sanierung den neuen Energiebedarf zu dokumentieren.

Hier finden Sie Informationen zur "Energiesparberatung vor Ort"

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