Gut fürs Klima und fürs Konto: Ob Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen – ein Berater Ihrer Bank hilft Ihnen, finanzielle Wege abzustecken und erläutert günstige Finanzierungsmöglichkeiten.
KfW- Fördermöglichkeiten
Im Rahmen der Förderinitiative "Energetisch sanieren" können Sie bis zu 75.000 Euro zinsverbilligten Kredit pro Wohneinheit von der bundeseigenen KfW- Bankengruppe erhalten. Eine Voraussetzung: Ihr Gebäude muss vor 1995 fertig gestellt worden sein. Wenn Ihr Haus nach der Sanierung mindestens Neubau-Standard erreicht, bekommen Sie von der KfW einen Tilgungszuschuss bis zu 12,5 Prozent der bewilligten Summe. Den Kreditantrag können Sie bei Ihrer Hausbank stellen.
Bafa - Unterstützung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) ist mit der Umsetzung von Programmen etwa im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative beschäftigt, die konkrete Ziele wie etwa die stärkere Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) verfolgt.
Dazu gehören auch die Marktanreizprogramme für die technische Umsetzung zur Nutzung erneuerbarer Energien, in der Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpen gefördert werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Zertifizierung von KWK-Anlagen und in der Förderung kleiner Blockheizkraftwerke (BHKW).
Aktueller Hinweis: KfW führt wieder Förderung von Energiespar-Sanierungen ein
Seit 1. März 2011 werden wieder einzelne energetische Sanierungen von der KfW gefördert. Darunter fallen die Hausdämmung, neue Fenster sowie die Erneuerung der Heizungsanlage. Die Förderung stelle einen Zuschuss für jede einzelne Maßnahme dar – anstatt ab zwei Sanierungsmaßnahmen. Der Bund stelle 2011 für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm „Effizient Sanieren“ 936 Millionen Euro zur Verfügung. Geänderte Berechnungsverfahren machen die Förderung jetzt von dem von der KfW vorgegebenen Wärmedurchgangskoeffizient („U-Wert“) für das gesamte Bauteil inklusive der neu aufzubringenden Dämmung abhängig. Damit ist bei Bauteilen mit guter bis sehr guter Dämmung gegebenenfalls eine geringere zusätzliche Dämmung als bisher erforderlich. Im Sinne der Qualitätssicherung und zur Unterstützung eines ganzheitlichen Konzepts für eine energetische Gebäudesanierung ist die Förderung mit der Einbindung von Sachverständigen bei den Einzelmaßnahmen (analog der Vorgehensweise beim KfW-Effizienzhaus) verbunden.
Außerdem führt die Kreditanstalt gleichzeitig eine sogenannte endfällige Finanzierungsvariante ein. Dabei sei es möglich, fällige Sparguthaben nach Ablauf der vier- bis achtjährigen Kreditlaufzeit zur restlichen Tilgung des Darlehens einzusetzen.
Ungelmäßig führt die KfW Änderungen und Überarbeitungen ihrer Programme durch. Link-Tipp zur KfW-Förderübersicht hier.
(Juni 2011)


