Der folgende Vertrag wird Ihnen während der Schulung zur Unterschrift vorgelegt. An dieser Stelle haben Sie vorab die Möglichkeit, ihn durchzulesen:
1. Der Teilnehmer beteiligt sich an der Kampagne des ZUK „Haus sanieren – profitieren!“, die dem Ziel dient, über Möglichkeiten der Energieeinsparung im Gebäudebestand zu informieren und energetische Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand anzuregen. Das ZUK stellt dazu Informationsmaterialien bereit, und der Teilnehmer berät Gebäudebesitzer und -eigentümer. Vertragliche Beziehungen zwischen dem ZUK und den zu beratenden Gebäudeeigentümern werden durch diesen Vertrag nicht begründet.
2. Das ZUK stellt folgende Materialien kostenlos in üblichen Mengen zur Verfügung:
* Erstansprache-Flyer
* Energie-Check-Bogen
* Broschüre
* Aufkleber
* Logos zum Einbinden in Word-Dokumente
Die Verteilung erfolgt über die Organisationen des Handwerks.
Sämtliche Materialien wurden vom ZUK nach bestem Wissen erstellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegen das ZUK sind ausgeschlossen.
3. Der Teilnehmer führt die Erstansprache von Gebäudeeigentümern und Gebäudebesitzern in eigener Verantwortung mit der gebotenen Sorgfalt kostenlos und unverbindlich durch. Er verpflichtet sich, in den Gesprächen eine Gewerke übergreifende Beratung entsprechend der Schulung durchzuführen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Materialien ausschließlich zur Beratung der Zielgruppe im Rahmen der Kampagne zu nutzen und die Materialien nicht an andere Firmen weiterzugeben. Der Teilnehmer verpflichtet sich ferner, alle im Rahmen der Kampagne gewonnenen Daten vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe ist nur an das ZUK und an durch das ZUK autorisierte Personen und Institutionen gestattet.
4. Zur Dokumentation der Beratung wird nach vorgegebenem Muster der Energie-Check-Bogen ausgefüllt und eine Durchschrift an das ZUK weitergeleitet. Der Teilnehmer verpflichtet sich, Anfragen von Hausbesitzern zur Durchführung eines Energie-Checks kurzfristig zu erledigen.
5. Eine Kündigung dieses Vertrages ist für das ZUK und den Teilnehmer jederzeit ohne Angabe von Gründen zulässig.


