Alle Wohnhäuser brauchen seit 1. Januar 2009 einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Der Ausweis gibt Grunddaten zu dem zu erwartenden Energieverbrauch an. Potenzielle Heiz- und Warmwasserkosten können so eingeschätzt werden.
Wie viel Benzin das eigene Auto verbraucht, wissen die meisten. Was die eigene Wohnung jedoch an Energie "schluckt", können nur wenige sagen. Der Energieausweis für Wohngebäude gibt Mietern, Käufern und Eigentümern Auskunft. Ein Vermieter muss dem potenziellen Mieter einen Energieausweis zugänglich machen, und zwar spätestens dann, wenn dieser es verlangt.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Energieausweise gibt es in zwei Varianten. Für ein Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, benötigt der Eigentümer einen Bedarfsausweis. Ausgenommen hiervon sind Gebäude, die beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung das Niveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht haben. Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.
Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Hierfür beurteilt der Ausweissteller den Zustand von Dach, Wänden, Fenstern und Heizung. Die Kosten liegen zwischen 200 und 350 Euro. Da die Preise nicht festgelegt sind, entscheiden Angebot und Nachfrage.
Für alle anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis. Zur Erstellung des Verbrauchsausweises werden die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den letzten drei Jahren benötigt. Die Kosten für diesen Ausweis liegen etwa bei 30 bis 100 Euro.
Oft wissen Bauherren nicht darüber Berscheid, welches sinnvolle nächste Schritte sein könnten. Hier versucht der Lehrstuhl für Bauphysik der Technischen Universität München Abhilfe zu schaffen. Dort ist ein Maßnahmekatalog entwickelt worden, der detaillierte Darstellungen von Modernisierungslösungen für typische Baukonstruktionen umfasst. Jede Maßnahme wird auf zwei Din A4-Seiten übersichtlich und neutral beschrieben wobei auch baukonstruktive, bauphysikalische und gestalterische Aspekte brücksichtigt werden.
Förderung
Eine staatliche Förderung für den Energieausweis gibt es nicht. Wer jedoch die Förderung zur Energieberatung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) annimmt, kann den Aufwand zur Ausstellung des Energieausweises drosseln und somit Kosten senken. Der Zuschuss für eine Vor-Ort-Beratung liegt bei 300 Euro für Ein- bis Zweifamilienhäuser und 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.


